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Psychotherapie für Versicherte von gesetzlichen Krankenkassen
Sie können die Psychotherapie bei mir mit Ihrer gesetzlichen Krankenkassen über das Kostenerstattungsverfahren (§13 Abs. 3 SGB V) abrechnen. Es gibt in Berlin nur eine begrenzte Anzahl von Psychotherapeuten, bei denen eine Abrechnung ohne dieses Verfahren möglich ist. Diesen Therapeuten mit so genanntem Kassensitz steht eine hohe Zahl von Personen gegenüber, die nach einem Behandlungsplatz suchen. Dies führt regelmäßig zu langen Wartezeiten bis zur Behandlung. Die Krankenkassen sind jedoch rechtlich verpflichtet, Ihnen den Beginn ihrer Therapie innerhalb eines zumutbaren Zeitraums (6 -
Damit Sie von Ihrem Recht auf einen zügigen Behandlungsbeginn Gebrauch machen können, berate und unterstütze ich Sie bei den notwendigen Schritten sowie der Beantragung gern.
Weitere hilfreiche Informationen zum Thema Kostenerstattung finden Sie unter:
http://www.therapie.de/psyche/info/fragen/wichtigste-
www.bptk.de/fileadmin/user_upload/News/BPtk/2012/20120420/BPtK_Ratgeber_Kostenerstattung.pdf