Kosten und Abrechnung - Website Grit Daffy

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Kosten und Abrechnung

Ebene 4

Psychotherapie für Versicherte von gesetzlichen Krankenkassen

Sie können die Psychotherapie bei mir mit Ihrer gesetzlichen Krankenkassen über das Kostenerstattungsverfahren (§13 Abs. 3 SGB V) abrechnen. Es gibt in Berlin nur eine begrenzte Anzahl von Psychotherapeuten, bei denen eine Abrechnung ohne dieses Verfahren möglich ist. Diesen Therapeuten mit so genanntem Kassensitz steht eine hohe Zahl von Personen gegenüber, die nach einem Behandlungsplatz suchen. Dies führt regelmäßig zu langen Wartezeiten bis zur Behandlung. Die Krankenkassen sind jedoch rechtlich verpflichtet, Ihnen den Beginn ihrer Therapie innerhalb eines zumutbaren Zeitraums (6 - max. 12 Wochen) zu ermöglichen. Daher übernehmen Krankenkassen in der Regel auf Antrag auch die Behandlungskosten bei einem Psychotherapeuten ohne Kassensitz. Eine Vorrausetzung ist, dass dieser Therapeut die nötige Qualifikation (Approbation: staatl. Behandlungserlaubnis) besitzt und im Facharztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin eingetragen ist. Ich erfülle diese Voraussetzungen.
Damit Sie von Ihrem Recht auf einen zügigen Behandlungsbeginn Gebrauch machen können, berate und unterstütze ich Sie bei den notwendigen Schritten sowie der Beantragung gern.

Weitere hilfreiche Informationen zum Thema Kostenerstattung finden Sie unter:
http://www.therapie.de/psyche/info/fragen/wichtigste-fragen/was-bezahlt-die-krankenkasse/
www.bptk.de/fileadmin/user_upload/News/BPtk/2012/20120420/BPtK_Ratgeber_Kostenerstattung.pdf

 
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