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Kosten und Abrechnung

Ebene 4

Psychotherapie für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte

Die privaten Krankenversicherungen erstatten in der Regel die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung. Bitte setzen Sie sich vor Behandlungsbeginn mit Ihrer Krankenversicherung in Verbindung, um die Rahmenbedingungen für Psychotherapie zu erfragen. Die Anzahl der Sitzungen, die erstattet werden, hängt von den einzelnen Versicherungsunternehmen und dem jeweiligen Tarif ab, zu dem Sie versichert sind.  
Als Beihilfeberechtigte (ggf. mit Ergänzungstarif bei einer privaten Krankenversicherung) haben Sie Anspruch auf die Übernahme einer psychotherapeutischen Behandlung. Es gilt die Beihilfeverordnung für Psychotherapie, die eine Kostenübernahme für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie vorsieht.
Bitte setzen Sie sich vor Beginn der Behandlung mit Ihrer Beihilfestelle in Verbindung, um die Übernahme- sowie die Rahmenbedingungen einer psychotherapeutischen Behandlung zu erfragen.

Grundlage der Abrechnung für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte  ist die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).   
Wenn Sie Fragen zur Kostenübernahme der Privaten Krankenversicherungen und Beihilfestelle haben, berate und unterstütze ich Sie gern.


 
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